Vertragliches
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Wie lange können wir unseren Termin bei Ihnen reservieren?
Wir reservieren Ihren Wunschtermin bis 5 Tage nach unserer Angebotserstellung. Wenn Sie uns den Vertrag innerhalb dieser 5 Tage unterzeichnet zurücksenden und uns die Anzahlung überweisen, ist Ihr Termin fest bei uns reserviert.
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Können wir den Ablaufplan im Angebot noch ändern?
Selbstverständlich. Dieser stellt nur eine grobe Richtung dar und kann nach Ihren Wünschen angepasst werden.
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Gibt es eine Raummiete?
Wir arbeiten mit einem Mindestumsatz aus Speisen und Getränken. Von Mitte April bis Mitte Oktober erwarten wir freitags einen Mindestumsatz aus Speisen & Getränken in Höhe von 6.000,00€ und samstags 9.000,00€. Außerhalb der Saison und an anderen Wochentagen entfällt dieser Mindestumsatz. Sie erhalten hier ein individuelles Angebot.
Eine Raummiete wird dann erhoben, wenn der vereinbarte Mindestumsatz aus Speisen und Getränken, wie im Vertrag beschrieben, nicht erreicht wird. Die Raummiete versteht sich als Differenz von dem tatsächlich erreichten Umsatz aus Speisen und Getränken am Tag der Veranstaltung, zu dem vereinbarten Mindestumsatz, wie im Vertrag beschrieben.
Der Mindestumsatz bezieht sich auf den Zeitraum bis 00:00 Uhr und damit auch der Mindestumsatz an Speisen und Getränken. Die Zusatzstunden ab Mitternacht werden dann optional mit 200 € Servicepauschale pro Stunde berechnet + Getränke nach Verbrauch. Alternativ kann auch die Getränkepauschale über alle Personen weiter berechnet werden.
Räumlichkeiten
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Wieviel Gäste haben in Ihren Räumlichkeiten Platz?
Wir können bis zu 120 Personen wetterfest (Sommer) und bis zu 80 Personen im Winter bei uns unterbringen.
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Wie lange kann bei Ihnen gefeiert werden?
Solange wie Sie möchten.
Dekoration
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Wie sieht die Dekoration im Schlosscafé aus?
Wir stellen Ihnen Tischwäsche (weiß), Stoffservietten (weiß) und Kerzenleuchter (1-armig, silber).
Die Dekoration können Sie selbstverständlich gern nach Ihren Wünschen erweitern bzw. gestalten. Dies müssen Sie jedoch in Eigenregie übernehmen oder auch gern unsere Partner/Dienstleister daraufhin ansprechen.
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Ab wann können wir zum Dekorieren in die Räumlichkeiten?
Am Tag Ihrer Veranstaltung ab 9 Uhr morgens. Sie können auch gern 1 Tag vorher schon etwas vorbeibringen. Sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab.
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Können wir die Stühle mit Hussen auch auf die Terrasse stellen lassen?
Natürlich gern.
Unterhaltung
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Können wir ein Feuerwerk oder Luftballons bei Ihnen steigen lassen?
Leider nein, da es sich bei den Gebäuden auf der gesamten Schlossinsel um denkmalgeschützte Bauwerke handelt, ist bei uns weder Feuerwerk, noch Luftballons steigen lassen oder Konfetti werfen erlaubt.
Wir können Ihnen jedoch gern eine außergewöhnliche Feuershow (auf dem Schlossplatz) organisieren.
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Können wir einen eigenen DJ mitbringen?
Selbstverständlich! Bitte denken Sie daran, dass dieser unbedingt unsere Hausanlage benutzen muss, gern kann Ihr DJ noch Beleuchtung mitbringen.
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Gibt es Einschränkungen bei der Lautstärke?
Da wir uns in einem Wohngebiet befinden, darf auf unserer Terrasse nur Zimmerlautstärke herrschen. Im Saal können Sie jedoch nach Herzenslust feiern, jedoch ist es zwingend notwendig die Lautstärke von 96 DB nicht zu überschreiten. Die Fenster und Türen zur Wasserseite jedoch ab 22 Uhr geschlossen werden.
Speisen & Getränke
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Können wir eine eigene Hochzeitstorte mitbringen?
Selbstverständlich! Wir stellen bei uns keine Hochzeitstorten her, berechnen jedoch für unseren Service (Tortenpräsentation, Torte schneiden, Teller & Besteck ausgeben etc.) ein Schnittgeld in Höhe von 2,50 € pro Gast.
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Was bedeutet Schnittgeld? Müssen wir das zahlen?
Dieses Schnittgeld (wird manchmal auch als Tellergeld bezeichnet) beinhaltet viel mehr als nur das bloße Schneiden einer Torte. Wir präsentieren Ihre Hochzeitstorte entsprechend (gern mit Fontänen), dazu wird Geschirr und Besteck benötigt, was unser Personal bereitstellen, abräumen und reinigen muss. Nachdem Sie Ihre Torte traditionell gemeinsam angeschnitten haben, übernimmt unser Servicepersonal das Schneiden und Verteilen.
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Welche Kuchensorten gibt es bei Ihnen?
Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an feinen Obst-und Dessertschnitten an, lassen Sie sich von uns beraten.
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Welche Buffets bieten Sie an?
Auch hier haben wir unsere Informationen auf unserer Webseite.
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Kann man die einzelnen Komponenten der Buffets auch austauschen?
Natürlich. Dies ist jedoch mit einem Aufpreis verbunden, da dies einerseits einen Mehraufwand für uns bedeutet, andererseits auch die neu gewählten Speisen meist teurer sind als in unserem Angebot. Dies müssen wir dann in einem persönlichen Gespräch individuell klären.
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Können wir auch ein komplett anderes Buffet anstelle des Hochzeitsbuffets wählen?
Natürlich gern. Die jeweilige Differenz zum Hochzeitsbuffet (35,- €) wird dann zur Pauschale hinzugerechnet.
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Können Sie auch vegetarische, laktosefreie oder glutenfreie Speisen anbieten?
Selbstverständlich. Sprechen Sie uns dazu direkt an und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.
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Gibt es eine Übersicht über Ihr Fingerfood und den Mitternachtssnack?
Aktuell gibt es:
- Fingerfood: Je nach Saison kredenzen wir Ihnen ein ansprechendes Fingerfood
- Mitternachtssnack: Auf unseren Hochzeitsangeboten finden Sie die entsprechende Auswahl.
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Ab welchem Alter muss für Kinder bezahlt werden?
Ab 12 Jahre zahlen Kinder bei uns 100 % des Hochzeitangebotes, jedoch nur eine Getränkepauschale in Höhe von 37,- € (für die gesamte Veranstaltung). Kinder von 6 – 11 Jahren: 50 % des Hochzeitangebotes, Getränke 25,- €, Kleinkinder von 1-5 Jahren zahlen einmalig 28,-€
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Haben Sie feste Getränkepauschalen?
Ja, diese können Sie auf unserer Webseite nachschauen oder sprechen Sie mit unserem Verkauf.
Die Getränkepauschalen müssen bis mind. 0.00 Uhr; für alle Gäste, gewählt werden. Ab 0.00 Uhr ist es möglich die Getränke nach Verbrauch abrechnen zu lassen. Hinzu kommt dann noch eine Servicepauschale in Höhe von 200 € pro Stunde.
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Gibt es eine Preisliste für Ihre Longdrinks und Spirituosen?
Die Drinks kosten einheitlich 9,50 € - gut wäre, sich im Vorfeld auf ca.3 Stück, die man am Abend anbietet, zu einigen. Dann kann unser Personal alles entsprechend vorbereiten, so dass der reibungslose Barbetrieb gewährleistet werden kann.
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Können wir auch zusätzlich eigene Speisen oder Getränke mitbringen?
Nach individueller Absprache ist das Mitbringen von Speisen möglich. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist jedoch nicht gestattet.
Trauung
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Kann bei Ihnen eine Trauung durchgeführt werden?
Eine kirchliche Trauung kann auf unserer Schlossinsel in der schönen Barockkirche durchgeführt werden.
Freie Trauungen können bei uns am Schlosscafé, direkt am Wasser auf der Wiese oder ebenfalls in der Barockkirche durchgeführt werden.
Die standesamtliche Trauung ist im Rathaus Köpenick möglich, nur 150 m von uns entfernt.
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Wir benötigen keine Zelte für die Freie Trauung - müssen wir das Setup dennoch bezahlen?
Das Setup wird trotzdem geleistet und muss somit auch bezahlt werden (Aufbau Stühle, Trautisch, Abbau, Reinigung etc.). Die Entscheidung für oder gegen die Zelte kann bis 3 Tage vor der Veranstaltung getroffen werden. Bitte bedenken Sie, dass es leider auch im Hochsommer regnen kann! Manchmal dienen die Zelte aber auch dem Sonnenschutz, wenn es besonders heiß ist.
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Stellen Sie Technik (Boxen, Mikrofon) für die Freie Trauung zur Verfügung?
Nein. Darum müssen Sie sich bzw. Ihr Freier Redner selbst kümmern.
Parken
Auf der Schlossinsel dürfen 3 PKW, mit vorheriger schriftlicher Anmeldung/Genehmigung, parken. Diesen Antrag erhalten Sie von uns als gesondertes Formular.
Lieferanten und Dienstleister, die zu Ihrer Veranstaltung gehören und nur kurz auf der Insel parken möchten, müssen sich vorher beim Wachpersonal - über die Klingel an der Toreinfahrt - melden.
Es gibt in der Altstadt Köpenick weitere Parkmöglichkeiten sowie 2 große Privatparkplätze auf denen die Autos für 10 € pro Tag abgestellt werden können.