Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Nur schriftlich im Vertrag festgehaltene Vereinbarungen haben Gültigkeit.
Personenzahl
Sie müssen uns die exakte Teilnehmerzahl, die auch Grundlage für die Anzahl der Ihnen in Rechnung zu stellenden Menüs sein wird, bis spätestens 10 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen.
Raummiete
Eine Raummiete wird dann erhoben, wenn der vereinbarte Mindestumsatz an Speisen und Getränken, wie im Vertrag beschrieben nicht erreicht wird. Die Raummiete versteht sich als Differenz von dem tatsächlich erreichten Umsatz an Speisen und Getränken am Tag der Veranstaltung zu dem vereinbarten Mindestumsatz wie im Vertrag beschrieben.
Stornogebühren
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu verschulden haben, so hat die Schlosscafé GmbH einen Anspruch auf die Berechnung der Bereitstellungskosten von 1.000 €. Ab 6 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn berechnen wir Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Speisen + Räumlichkeiten + Getränke). Ab 90. Tag vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (Speisen + Räumlichkeiten + Getränke). Ab 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir den Ersatz von 90% des entgangenen Umsatzes (Speisen + Räumlichkeiten + Getränke). Im Falle einer Neuvergabe des reservierten Veranstaltungstermins, können die Stornogebühren nach Absprache teilweise erstattet werden bzw. entfallen.
Fristen
Grundlage der verbindlichen Reservierung ist der bei uns eingegangene unterschriebene Reservierungsvertrag und wenn vereinbart, die geleistete Anzahlung. Bei nicht eingegangener Anzahlung oder nicht Zurücksenden des Reservierungsvertrags bis 10 Tage nach Vertragsdatum, erlischt die Reservierung.
Wetterfeste Terrasse
Wetterfeste und beheizbare (bis 1 Grad Celsius über 0 garantiert warm) Überdachung des Terrassenbereiches. Bei außergewöhnlicher Unwetterlage (Sturm, Hagel, Gewitter, Starkregen) übernimmt die Schlosscafé GmbH keine Haftung für entstandene Schäden.
Mitnahme von Speisen
Reste vom Buffet können mitgenommen werden. Gerne verpacken wir Ihnen alle Speisen in unseren biologisch abbaubaren Behältern gegen eine einmalige Gebühr (siehe Zusatzangebot). Für die Qualität der Speisen nach Buffetabbau wird keine Haftung übernommen.
Haftung für entstehende Schäden
Die Beauftragung eines Feuerwerkers kann nur in Abstimmung mit der Schlosscafé GmbH erfolgen. Das Abbrennen von nicht Feuerwerkskörpern sowie das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen oder Luftballons ist untersagt. Kosten, die der Schlosscafé GmbH, für das Entfernen von Ballons oder Himmelslaternen aus Parkbäumen oder durch Beschädigungen am Gebäude oder Mobiliar durch den Veranstalter oder dessen Gäste entstehen, werden an den Veranstalter weitergegeben. Anzeigen und Bußgelder für unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Musikdarbietungen auf der Terrasse nach 22 Uhr durch Gäste des Veranstalters werden vom Veranstalter übernommen.
Verlustsachen
Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Geschenke oder Dekorationsgegenstände und bitten darum, solches spätestens am Vormittag nach der Veranstaltung abzuholen.
Trinkgeld
Wir bitten darum, Trinkgeld nicht mit der Rechnung zu überweisen, sondern, sofern Sie zufrieden waren, die Leistungen von Servicepersonal und Küche am selben Abend separat zu honorieren.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als Gerichtsstand Berlin.